EU-Bürger und Wahlen - Fakten!

Veröffentlicht am 24.04.2014 in Pressemitteilungen

„Ich bin kroatischer Staatsbürger, ich darf eh nicht wählen!“ Stopp! Diese Aussage ist teils richtig, aber nur teils! Mit der Mitgliedschaft in der Europäischen Union ändert sich das.

Für die Kommunalwahl bedeutet das für Sie, dass sie wählen dürfen, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und seit 3 Monaten in Öhringen wohnen. Vorausgesetzt Sie sind im Wahlverzeichnis aufgenommen, dieses ist im Rathaus einzusehen. Falls nicht müssen Sie auch dafür einen Antrag stellen.Wenn Sie eingetragen sind, bekommen Sie die Unterlagen per Post nach Hause.

Für die Europawahl haben Sie zwei Möglichkeiten: 1. Sie wählen über die Behörden (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes oder 2. Sie wählen in Deutschland. Dafür müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik leben! Der Antrag auf die Wahl in der Bundesrepublik muss bis zum 4. Mai geschehen.  

Nehmen Sie ihr Wahlrecht wahr und gestalten Sie aktiv vor Ort mit. Weitere Informationen und Links bezüglich den Anträgen und Verfahren, finden Sie auf unserer Homepage: www.spd-oehringen.de.

Informationen zur Kommunalwahl für EU-Bürger finden Sie hier!

Informationen zur Europawahl für EU-Bürger in Deutschland finden Sie hier!